Einen Arzt benachrichtigen
Ist Ihr Angehöriger zuhause verstorben, muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Dies ist in der Regel der Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, ist der nächste diensthabende Notarzt zu verständigen. Jedoch nur, wenn der Tod unerwartet eingetreten ist, muss dies unverzüglich geschehen. War der Tod vorhersehbar, reicht es aus, den Hausarzt erst am Morgen zu rufen.
Uns benachrichtigen
Danach verständigen Sie bitte uns, damit wir die notwendigen Schritte in die Wege leiten können. Wir sind Tag und Nacht, auch am Wochenende oder an Feiertagen, für Sie erreichbar unter der Telefonnummer 05331-43381.
Zeit, um Abschied zu nehmen
Es ist möglich, den Verstorbenen noch einige Zeit im Haus zu lassen (lt. Gesetz bis zu 36 Stunden), damit die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können. Abschied nehmen ist wichtig, deshalb nehmen Sie sich die Zeit, die Sie dafür brauchen.
Sterben im Krankenhaus
Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, kümmert sich die jeweilige Abteilung/Station um die Benachrichtigung des Arztes und die Ausstellung des Totenscheines.
Sterben in einer Pflegeeinrichtung
Verstirbt ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung, sollte bereits im Vorfeld die Heimleitung informiert worden sein, welches Bestattungsunternehmen im Todesfall benachrichtigt werden soll.
Erstes Gespräch
Das erste Gespräch kann entweder zuhause in Ihrer gewohnten Umgebung oder in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Sie haben die Gelegenheit, uns zu informieren und Ihre Situation in Ruhe zu beschreiben. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und nehmen Ihre Wünsche auf.